Zu eurer Info hier ein Artikel zum Thema „Antifouling“ von der Website des DSV:

„Derzeit auf dem Markt legal erhältliche biozidhaltige Unterwasserschutzanstriche sind aufgrund der Übergangsregelung der Biozid-Verordnung grundsätzlich erlaubt.

Allerdings ist ab dem 01.01.2025 die Abgabe, also der Verkauf, von bioziden Antifoulingbeschichtungen beschränkt: In der Verordnung über die Meldung und die Abgabe von Biozid-Produkten sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (Biozidrechts-Durchführungsverordnung – ChemBiozidDV) ist in § 10 Verbot der Selbstbedienung geregelt, dass ein Verkauf von bioziden (giftigen) Antifouling-Produkten nur noch nach vorherigem persönlichem oder telefonischem Aufklärungsgespräch durch eine*n ausgebildete*n Verkäufer*in zugelassen ist. Der Gesetzgeber möchte dadurch sicherstellen, dass alle Anwender über die Gefahren bei der Verarbeitung dieser giftigen Produkte aufgeklärt werden.“

Weiterzulesen unter https://www.dsv.org/ueber-uns/gesellschaftliche-verantwortung/umweltschutz/antifouling/https://www.dsv.org/ueber-uns/gesellschaftliche-verantwortung/umweltschutz/antifouling/

(Steffen Klar)

Antifouling

Hier eine Übersicht der Bundesanstalt für Arbeitsschutz über zugelassene Biozidprodukte:

https://www.baua.de/DE/Themen/Chemikalien-Biostoffe/Chemikalienrecht/Biozide/Zugelassene-Biozidprodukte.html

eLearning-Programm zum Thema Biofouling:

Seit Anfang Februar wird das Tutorial angeboten mit folgendem Inhalt
– fünf Videos zu den Themen Biofouling, Reinigung, Antifouling, Arbeitsschutz
– eine Abfrage (Quiz) zu diesen Themen
– eine automatische Generierung eines Teilnahmezerfikates
– Voraussetzung ist die Anmeldung mit einer eMail-Adresse
– die Teilnahme ist kostenfrei, auch wenn ein entsprechender Button erscheint

https://academy.hygienecompass.eu/s/hygienecompass/online-kurs-biofouling-antifouling-member