Zu eurer Info hier ein Artikel zum Thema „Antifouling“ von der Website des DSV:
„Derzeit auf dem Markt legal erhältliche biozidhaltige Unterwasserschutzanstriche sind aufgrund der Übergangsregelung der Biozid-Verordnung grundsätzlich erlaubt.
Allerdings ist ab dem 01.01.2025 die Abgabe, also der Verkauf, von bioziden Antifoulingbeschichtungen beschränkt: In der Verordnung über die Meldung und die Abgabe von Biozid-Produkten sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (Biozidrechts-Durchführungsverordnung – ChemBiozidDV) ist in § 10 Verbot der Selbstbedienung geregelt, dass ein Verkauf von bioziden (giftigen) Antifouling-Produkten nur noch nach vorherigem persönlichem oder telefonischem Aufklärungsgespräch durch eine*n ausgebildete*n Verkäufer*in zugelassen ist. Der Gesetzgeber möchte dadurch sicherstellen, dass alle Anwender über die Gefahren bei der Verarbeitung dieser giftigen Produkte aufgeklärt werden.“
Weiterzulesen unter https://www.dsv.org/ueber-uns/gesellschaftliche-verantwortung/umweltschutz/antifouling/https://www.dsv.org/ueber-uns/gesellschaftliche-verantwortung/umweltschutz/antifouling/
(Steffen Klar)

Hier eine Übersicht der Bundesanstalt für Arbeitsschutz über zugelassene Biozidprodukte:
eLearning-Programm zum Thema Biofouling:
Seit Anfang Februar wird das Tutorial angeboten mit folgendem Inhalt
– fünf Videos zu den Themen Biofouling, Reinigung, Antifouling, Arbeitsschutz
– eine Abfrage (Quiz) zu diesen Themen
– eine automatische Generierung eines Teilnahmezerfikates
– Voraussetzung ist die Anmeldung mit einer eMail-Adresse
– die Teilnahme ist kostenfrei, auch wenn ein entsprechender Button erscheint
https://academy.hygienecompass.eu/s/hygienecompass/online-kurs-biofouling-antifouling-member